Da denkt man, dass der BGH Praktiken, die von Fußballvereinen und der Polizei gegen Fußballfans durchgeführt werden, verbietet - und was kommt? Der Fan schaut in die Röhre.
Kurze Zusammenfassung: Ein Fußballfan erhielt ein bundesweites
Stadionverbot, weil er ANGEBLICH bei Randalen beteiligt war. Begründet wurde das mit dem Hausrecht und dass man solche "Fans" ausschließen müsse. Dass für gewalttätige Fans kein Platz in deutschen Stadien sein soll, dafür bin ich auch.
Was ist aber mit gewalttätigen Polizisten? Die werden kurzerhand in eine andere Einheit verlegt und dürfen dort weiter munter mit Tränengas und Knüppel umherstolzieren...
Zurück zum Thema. Lustig finde ich auch, dass es EINEM Fußballverein möglich ist für alle anderen Stadien ein Stadionverbot auszusprechen. Das wäre, als wenn ich einem Fremden sagen würde, er dürfe kein Haus meiner Familie mehr betreten, sonst bekommt er Ärger. Was ist das für ein Schwachsinn?
Ein nettes Zitat aus der
Urteilsbegründung habe ich aber auch noch für Euch:
"Auf die Strafbarkeit seines Verhaltens kommt es aber nicht an. Anknüpfungspunkt für das Stadionverbot ist nicht die Verwirklichung eines Straftatbestandes, sondern das Verhalten des Klägers, das Anlass für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegeben hat."
Man muss sich diesen Satz einmal gründlich durch den Kopf gehen lassen. Ein Mensch wird dafür bestraft, weil er sich falsch Verhalten hat, nicht weil er etwas verbotenes getan hat!
Klar ist, dass sich Fanvertreter, Funktionäre und Polizei zusammensetzen müssen, denn so kann es in Zukunft nicht weitergehen.